Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen NORD KFZ Sachverständiger, Herr Burak Kurutluoglu, Neustadt 7A, 31177 Harsum (im Folgenden „Sachverständiger") und Verbrauchern oder Unternehmern (im Folgenden „Auftraggeber"), die Leistungen in Anspruch nehmen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Sachverständige ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Sachverständige bietet insbesondere folgende Leistungen an: – Unfallgutachten / Haftpflichtgutachten – Schadengutachten – Fahrzeugbewertungen und Wertgutachten – Leasingrücknahme-Check – Reparaturbestätigungen – Dokumentationen / Beweissicherung
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag oder Angebot.
(3) Der Sachverständige schuldet kein bestimmtes Ergebnis im Sinne einer erfolgreichen Schadenregulierung, sondern ausschließlich die fachgerechte Erstellung des Gutachtens.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Auftrags, eine schriftliche Bestätigung, die Übersendung der Fahrzeugdaten oder durch persönliche/telefonische Beauftragung zustande.
(2) Verträge können auch über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über die Website zustande kommen.
§ 4 Vergütung / Zahlungsmodalitäten
(1) Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Leistung. Abgerechnet wird je nach Fall nach: – BVSK-Honorartabelle, – Pauschalpreis, – Stundensatz, – oder vereinbarter individueller Vergütung.
(2) Bei Haftpflichtschäden erfolgt die Abrechnung regelmäßig direkt mit der regulierungspflichtigen Versicherung des Schädigers (Freistellungsanspruch gemäß § 249 BGB).
(3) In allen anderen Fällen (z. B. Fahrzeugbewertung, Leasingrücknahme, Kaskoschaden) ist der Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.
(4) Leistet der Auftraggeber vor Ort, kann die Zahlung auch vor Ort in bar oder per mobilem Bezahlsystem erfolgen.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sachverständigen alle zur Gutachtenerstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören insbesondere: – Fahrzeugpapiere – Besichtigungsort – Schadensunterlagen – etwaige Vorschädendokumentation – Reparaturrechnungen – Fotos – Daten der gegnerischen Versicherung
(2) Das Fahrzeug muss bei der Besichtigung zugänglich und im besichtigungsfähigen Zustand sein.
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Sachverständigen.
§ 6 Haftung
(1) Der Sachverständige haftet für Schäden, – die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen zwingenden Haftungsregeln uneingeschränkt fort.
(4) Eine Haftung für Erfolg der Schadenregulierung gegenüber Dritten wird nicht übernommen.
§ 7 Eigentums- und Nutzungsrechte
(1) Gutachten, Fotos und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum des Sachverständigen.
(2) Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Versicherungen, Anwälte, Werkstätten) ist erst nach Freigabe bzw. im Rahmen der gesetzlichen Ansprüche zulässig.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung ist Bestandteil dieser AGB und folgt im Anschluss.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Für Unternehmer gilt der Gerichtsstand des Sitzes des Sachverständigen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen NORD KFZ Sachverständiger, Herr Burak Kurutluoglu, Neustadt 7A, 31177 Harsum (im Folgenden „Sachverständiger") und Verbrauchern oder Unternehmern (im Folgenden „Auftraggeber"), die Leistungen in Anspruch nehmen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Sachverständige ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Sachverständige bietet insbesondere folgende Leistungen an: – Unfallgutachten / Haftpflichtgutachten – Schadengutachten – Fahrzeugbewertungen und Wertgutachten – Leasingrücknahme-Check – Reparaturbestätigungen – Dokumentationen / Beweissicherung
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag oder Angebot.
(3) Der Sachverständige schuldet kein bestimmtes Ergebnis im Sinne einer erfolgreichen Schadenregulierung, sondern ausschließlich die fachgerechte Erstellung des Gutachtens.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Auftrags, eine schriftliche Bestätigung, die Übersendung der Fahrzeugdaten oder durch persönliche/telefonische Beauftragung zustande.
(2) Verträge können auch über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über die Website zustande kommen.
§ 4 Vergütung / Zahlungsmodalitäten
(1) Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Leistung. Abgerechnet wird je nach Fall nach: – BVSK-Honorartabelle, – Pauschalpreis, – Stundensatz, – oder vereinbarter individueller Vergütung.
(2) Bei Haftpflichtschäden erfolgt die Abrechnung regelmäßig direkt mit der regulierungspflichtigen Versicherung des Schädigers (Freistellungsanspruch gemäß § 249 BGB).
(3) In allen anderen Fällen (z. B. Fahrzeugbewertung, Leasingrücknahme, Kaskoschaden) ist der Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.
(4) Leistet der Auftraggeber vor Ort, kann die Zahlung auch vor Ort in bar oder per mobilem Bezahlsystem erfolgen.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sachverständigen alle zur Gutachtenerstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören insbesondere: – Fahrzeugpapiere – Besichtigungsort – Schadensunterlagen – etwaige Vorschädendokumentation – Reparaturrechnungen – Fotos – Daten der gegnerischen Versicherung
(2) Das Fahrzeug muss bei der Besichtigung zugänglich und im besichtigungsfähigen Zustand sein.
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Sachverständigen.
§ 6 Haftung
(1) Der Sachverständige haftet für Schäden, – die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen zwingenden Haftungsregeln uneingeschränkt fort.
(4) Eine Haftung für Erfolg der Schadenregulierung gegenüber Dritten wird nicht übernommen.
§ 7 Eigentums- und Nutzungsrechte
(1) Gutachten, Fotos und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum des Sachverständigen.
(2) Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Versicherungen, Anwälte, Werkstätten) ist erst nach Freigabe bzw. im Rahmen der gesetzlichen Ansprüche zulässig.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung ist Bestandteil dieser AGB und folgt im Anschluss.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Für Unternehmer gilt der Gerichtsstand des Sitzes des Sachverständigen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.